Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bringt Einschränkungen für Journalist*innen mit
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat noch etwas mit sich gebracht, nämlich einen Paragraph gegen Datenhehlerei.
Dieser Paragraph konnte gemeinsam mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Dezember 2015 ohne grössere Debatte verabschiedet werden. Journalist*innen und Bürgerrechtler*innen wenden sich nun gegen diesen Paragraphen. Netzpolitik.org, Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben sogar Verfassungsbeschwerde gegen den Paragraphen eingereicht. Warum sie das machen,beantwortete uns Daniel Mossbrucker. Er ist bei Reporter Ohne Grenzen Referent für Informationsfreiheit im Internet.
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